Das Wichtigste für Handwerker auf einen Blick
- ✓ Nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung gerät der Schuldner nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens nach 30 Tagen automatisch in Verzug (bei Verbrauchern mit entsprechendem Hinweis auf der Rechnung).
- ✓ Gesetzlich ist keine dreifache Mahnung vorgeschrieben: Bereits eine einzige Mahnung nach Fälligkeit begründet den Verzug.
- ✓ Verzugszinsen richten sich nach § 288 BGB: Basiszinssatz der Bundesbank + 5 Prozentpunkte bei Verbrauchern, + 9 Prozentpunkte bei gewerblichen Kunden.
- ✓ Mahngebühren dürfen nur den tatsächlichen materiellen Aufwand für Porto und Druck abdecken (üblicherweise 2,50 € bis 5,00 €).
Wann gerät ein Auftraggeber in Zahlungsverzug?
Voraussetzung für den Verzugseintritt ist zunächst die Fälligkeit der Vergütung. Beim Werkvertrag nach § 641 BGB wird die Vergütung grundsätzlich mit der Abnahme des Werkes und dem Zugang einer prüffähigen Rechnung fällig.
Gemäß § 286 Abs. 3 BGB kommt ein Schuldner spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Bei Verbrauchern (Privatkunden) gilt dies allerdings nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen worden ist.
⚠️ Wichtiger Rechnungshinweis für Privatkunden
Vergessen Sie bei Rechnungen an Privatkunden nicht den gesetzlichen Verzugshinweis. Ohne diesen Hinweis tritt der automatische 30-Tage-Verzug bei Verbrauchern nicht ein.
Die 3 kaufmännischen Mahnstufen im Handwerk
In der handwerklichen Praxis hat sich ein dreistufiges Vorgehen bewährt, um Kundenbeziehungen zu schonen und Außenstände zügig einzutreiben:
- 1. Zahlungserinnerung (Freundlich): Erfolgt ca. 7 bis 10 Tage nach Fälligkeit. Sie erinnert den Kunden höflich an den offenen Rechnungsbetrag, in der Regel ohne Erhebung von Mahngebühren.
- 2. Mahnung (Bestimmt mit Zahlungsfrist): Erfolgt ca. 10 bis 14 Tage nach der Zahlungserinnerung. Setzt ein konkretes Zahlungsdatum (z.B. 7 Tage) und berechnet angemessene Mahnauslagen (ca. 2,50 € bis 5,00 €).
- 3. Letzte Mahnung (Vor gerichtlichem Mahnverfahren): Letzte Zahlungsaufforderung mit kurzer Frist (z.B. 5 Tage) und dem ausdrücklichen Hinweis auf die Einleitung eines gerichtlichen Mahnbescheids oder die Übergabe an ein Inkassounternehmen.
Verzugszinsen (§ 288 BGB) und Mahnkosten richtig ansetzen
Befindet sich der Kunde im Verzug, haben Handwerker Anspruch auf Verzugszinsen gemäß § 288 BGB:
- Bei Verbrauchern (B2C): 5 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (§ 288 Abs. 1 BGB).
- Bei Geschäftskunden (B2B): 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
- B2B-Verzugspauschale: Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, besteht zusätzlich Anspruch auf eine gesetzliche Pauschale in Höhe von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB).
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Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Übersicht und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie Ihren konkreten Fall mit einer qualifizierten Fachperson.
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