Das Wichtigste für Handwerker auf einen Blick

  • ✓ Ab 1. Januar 2025 ist der Empfang strukturierter elektronischer Rechnungen im inländischen B2B-Bereich in Deutschland gesetzlich verpflichtend.
  • ✓ Reine PDF-Dateien ohne eingebettetes XML oder Papierrechnungen gelten bei B2B-Geschäften rechtlich nicht mehr als E-Rechnung im Sinne des § 14 UStG.
  • ✓ ZUGFeRD 2.2 (Factur-X) vereint ein visuell lesbares PDF/A-3 mit einer strukturierten XML-Datei nach EN 16931 – ideal für den Handwerksalltag.
  • ✓ Mit AngebotSprechen erstellen Handwerker auf der Baustelle per Sprachdiktat automatisch standardkonforme ZUGFeRD 2.2 Rechnungen.

Was ändert sich für Handwerksbetriebe ab 2025?

Durch das Wachstumschancengesetz gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2025 die stufenweise Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung (E-Rechnung) für alle B2B-Umsätze zwischen inländischen Unternehmen.

Eine E-Rechnung im gesetzlichen Sinn nach § 14 UStG ist kein einfaches Standard-PDF und kein eingescanntes Dokument. Es handelt sich um ein strukturiertes elektronisches Datenformat nach der europäischen Norm EN 16931, das eine durchgehend automatisierte Verarbeitung ermöglicht.

💡 Praxis-Tipp für Ihren Betrieb

Auch wenn Ihr Betrieb Rechnungen noch vorübergehend als PDF versendet: Seit dem 1. Januar 2025 müssen Sie technisch in der Lage sein, E-Rechnungen von Ihren Großhändlern und Nachunternehmern empfangen und verarbeiten zu können.

Die zwei zugelassenen Standards im Handwerk

Für Handwerksbetriebe sind in Deutschland zwei Formate maßgeblich:

  • ZUGFeRD 2.2 (Factur-X): Das praxistaugliche Hybridformat für das Handwerk. Es kombiniert eine visuell lesbare PDF/A-3 Datei mit einem unsichtbar eingebetteten XML-Datensatz nach EN 16931. Ihre Kunden sehen die gewohnte Rechnung, während Buchhaltungsprogramme und Kanzleisoftware die Daten vollautomatisch einlesen.
  • XRechnung: Ein reines XML-Datenformat ohne optische PDF-Ebene, das insbesondere bei der Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen, Schulen) über offizielle Behördenportale verpflichtend verlangt wird.

Übergangsfristen für Handwerker im Überblick

Der Gesetzgeber hat Übergangsregelungen geschaffen, um Betrieben die schrittweise Umstellung zu erleichtern:

  1. Seit 01.01.2025: Empfangspflicht für alle Unternehmen im B2B-Bereich. Jeder Handwerksbetrieb muss E-Rechnungen annehmen können.
  2. Bis 31.12.2026: Für Umsätze der Jahre 2025 und 2026 dürfen noch herkömmliche Papierrechnungen oder einfache PDFs mit Zustimmung des Empfängers versendet werden.
  3. Bis 31.12.2027: Handwerksbetriebe mit einem Vorjahresumsatz von maximal 800.000 Euro dürfen weiterhin sonstige Rechnungen (Papier oder einfaches PDF) an andere Unternehmen ausstellen.
  4. Ab 01.01.2028: Die Übergangsfristen enden vollständig. Alle inländischen B2B-Rechnungen müssen ausnahmslos als strukturierte E-Rechnung nach EN 16931 ausgestellt werden.

E-Rechnungen direkt auf der Baustelle per Sprache erstellen

Mit AngebotSprechen müssen Sie sich nicht mit technischen XML-Details oder Syntax-Spezifikationen befassen. Wenn Sie Ihre Rechnungen per Sprachdiktat auf der Baustelle erfassen, generiert das System automatisch das geforderte ZUGFeRD 2.2 Hybridformat (PDF/A-3 mit eingebettetem XML-Datensatz) im standardkonformen DIN 5008 Layout.

Alle Angaben können Sie vor dem Export sorgfältig prüfen, anpassen und anschließend direkt als E-Rechnung an Ihren Kunden übermitteln.

⚖️Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Übersicht und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie Ihren konkreten Fall mit einer qualifizierten Fachperson.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Reicht eine herkömmliche PDF-Rechnung per E-Mail im B2B-Bereich noch aus?
Gilt die E-Rechnungspflicht auch bei Privatkunden (B2C)?
Wie übergebe ich ZUGFeRD-Rechnungen an meinen Steuerberater?
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Quellen & Gesetzliche Grundlagen